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Maulwürfe
Maulwürfe gehören zu den besonders geschützten Tieren. © Uli Stoll Outdoor-Fotografie - info@parknplay.de / PixelioEs ist verboten, diese Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Wohn- bzw. Zufluchtstätten zu beschädigen / zerstören.
Von diesem Verbot können Befreiungen vom Landkreis Oldenburg erteilt werden, wenn z.B. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern. Insbesondere bei Sportplätzen ist das der Fall, da durch die Maulwurfshügel und -gänge eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung der Sportler besteht.
Die Befreiung ist formlos mit einer Begründung beim Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, zu beantragen.