FAQ´s - Einführung der Gelben Tonne im Landkreis Oldenburg
A. Allgemeine Hinweise
Die Sammlung von Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack wird im Landkreis 2021 auf die sogenannte „Gelbe Tonne“ umgestellt. Die neuen Abfallbehälter werden bis zum Ende des Jahres 2020 verteilt und kommen dann ab dem Jahreswechsel zum Einsatz. Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen, die entsprechenden Termine werden wie üblich im Abfallkalender veröffentlicht. Die Nutzung ist gebührenfrei. Es gibt Behälter mit einem Volumen von 240 Liter und 1.100 Liter. Die Behälter haben einen schwarzen Korpus und einen gelben Deckel.
Die Durchführung obliegt der Fa. Heinemann & Bohmann aus Neerstedt im Auftrag der Dualen Systeme. Der Landkreis Oldenburg überwacht die Einhaltung der Regelungen aus der Abstimmungsvereinbarung, die mit den Dualen Systemen getroffen wurde.
B. Die Gelbe Tonne bei privater Nutzung
B1: Was darf in der Gelben Tonne entsorgt werden? Wie wird gesammelt?
Wie bei den Gelben Säcke auch, dürfen nur Verkaufsverpackungen entsorgt werden, die beim privaten Endverbraucher angefallen sind. Es gibt vergleichbare Anfallstellen, die ebenfalls entsorgt werden. Näheres dazu im Abschnitt C dieser FAQs.
Es dürfen nur Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterialien (z.B. Getränkekarton) darüber entsorgt werden. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage steht die Grüne Papiertonne zur Verfügung. Verpackungen aus Glas müssen über die Glascontainer entsorgt werden.
Andere Gegenstände aus Kunststoff dürfen nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden, sondern über die Restabfalltonne. Auf die Verwendung eines zusätzlichen Beutels kann bei der Sammlung verzichtet werden. Es wird empfohlen eine lose Sammlung durchzuführen.
Bei einer Falschbefüllung kann eine Nachsortierung verlangt werden. Sofern wiederholt eine Falschbefüllung (z.B. mit Restabfall) festgestellt wird, können die Behälter eingezogen werden. Die Nutzung des Gelben Systems kann somit versagt werden.
B2: Gibt es weiterhin Gelbe Säcke?
Die letzte Sammlung der Gelben Säcke wird im Dezember 2020 stattfinden. Die Ausgabe der Säcke über die bekannten Ausgabestellen wird entsprechend eingestellt. Restbestände können jedoch weiterhin befüllt werden und über Container auf den Wertstoffhöfen gebührenfrei entsorgt werden.
B3: Wann wird verteilt?
Die Verteilung beginnt in der 40. Kalenderwoche 2020. Sie wird sich bis zum Jahresende 2020 hinziehen und erfolgt gemeindeweise. Die Fa. Heinemann & Bohmann wird die Verteilung auf der Homepage ankündigen.
B4: Wie wird verteilt?
Jedes Grundstück wird automatisch, ohne Zutun des Eigentümers, mit mindestens einer Tonne ausgestattet, sofern eine Papiertonne des Landkreises vorhanden ist. Ab dem 5. Bewohner pro Grundstück wird eine zweite Gelbe Tonne ausgeliefert. Ab dem 9. Bewohner wird eine dritte Tonne aufgestellt. Dies erfolgt in der Regel automatisch.
Grundstücke mit mehr als 15 Bewohnern werden automatisch mit 1.100 L Containern ausgestattet, angepasst an die Bewohnerzahl. Bereits vorhandene Container können weiter genutzt werden. Die Tonnen werden auf das Grundstück gestellt. Mehrbedarf kann im Nachgang über ein Online-Formular
auf der Homepage der Fa. Heinemann & Bohmann angemeldet werden. Das entsprechende Formular wird verzögert angeboten, frühestens nach der Erstausstattung mit Behältern. Belassen Sie die Tonnen der Nachbarn dort, wo sie abgestellt worden sind.
Bei Umzug bzw. Wegzug verbleiben die Tonnen auf dem Grundstück. Es handelt sich um Eigentum der Fa. Heinemann & Bohmann. Eine Kennzeichnung ist nicht zulässig. Sofern der Nutzer eine Beschädigung oder den Verlust zu verantworten hat, ist Schadensersatz zu leisten.
B5: Kann ich eine weitere Gelbe Tonne erhalten?
Sollten besondere Gründe vorliegen, so ist die Auslieferung einer weiteren Tonne möglich. Der Mehrbedarf ist zu begründen.
Benutzen Sie bitte das entsprechende Formular auf der Homepage der Fa. Heinemann & Bohmann.
B6: Wir nutzen einen gelben Container. Können wir diesen weiterhin nutzen?
Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen und bereits einen gelben Container für die Entsorgung von Verpackungsabfällen nutzen, so kann dieser Container weiter genutzt werden. Durch die Verlängerung des Entsorgungsintervalls auf 4 Wochen, wird der Bedarf jedoch doppelt so hoch sein. Daher wird Ihnen automatisch ein weiterer Container zur Verfügung gestellt. Sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung, um den Stellplatz zu klären.
B7: Wann erfolgt die erste Leerung der Gelben Tonne?
Die im Abfallkalender 2020 abgedruckten Termine für Anfang 2021 finden nicht statt. Vielmehr gelten die im neuen Abfallkalender 2021 abgedruckten Termine. Ein individueller Abfuhrplan kann im Internet erstellt werden unter : www.oldenburg-kreis.de/abfall-online
B8: Wie stelle ich die Tonnen bereit?
Die Gelben Tonnen müssen genauso wie die übrigen Tonnen mit der Deckelöffnung zur Straße zur Leerung bereitgestellt werden. Dies gilt auch für die 1.100-L-Behälter.
Als Stellplatz soll der identische Aufstellort wie für die Papiertonne gewählt werden. In Sackgassen kann damit auch das Schieben der Tonnen bis zum nächsten erreichbaren Punkt erforderlich sein, analog zur Bereitstellung der Papiertonnen.
B9: Werden Gelben Säcke noch mitgenommen?
Ab dem Jahreswechsel ist die Bereitstellung von Gelben Säcken nicht mehr möglich. Es erfolgt keine Mitnahme.
B10: Ist eine gemeinsame Nutzung der Gelben Tonne mit dem Nachbarn möglich?
Ja, das ist möglich. Aus logistischen Gründen wird jedoch zunächst für jedes Grundstück eine Gelbe Tonne ausgeliefert. Teilen Sie den Wunsch der gemeinsamen Nutzung bitte der Fa. Heinemann & Bohmann unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit. Eine Abholung erfolgt dann sobald wie möglich.
B11: Gibt es weitere / ergänzende Entsorgungsmöglichkeiten für Verkaufsverpackungen?
Private Haushalte haben die Möglichkeit Verkaufsverpackungen in beliebigen transparenten Säcken gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen anzuliefern. Die Menge ist auf max. 1 cbm beschränkt.
C. Die Gelbe Tonne bei nicht privater Nutzung
C1: Erhalte ich auch bei nicht privater Nutzung automatisch eine Gelbe Tonne?
Sofern es sich um eine vergleichbare Abfallstelle gem. § 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz handelt, kann eine entsprechende Ausstattung mit Behältern erfolgen. Sollten Sie auf Ihrem Grundstück eine Papiertonne oder einen Papiercontainer des Landkreises nutzen, erhalten Sie automatisch mindestens eine Gelbe Tonne.
Wenn Sie Mehrbedarf haben, teilen Sie diesen bitte der Fa. Heinemann & Bohmann mit.
Nutzen Sie dazu bitte nach der Erstausstattung das entsprechende Formular für den gewerblichen Bereich. Mehrbedarf muss begründet werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Branche und Ihren Tätigkeitsbereich angeben. Ansonsten kann die Anfrage nicht behandelt werden.
Vereinfacht gesagt können folgende Branchen eine Gelbe Tonne / einen Gelben Container bekommen:
- Gaststätten, Großküchen, Beherbergungsgewerbe
- Gesundheitseinrichtungen, karitative Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Dienstleistungsbetriebe, sonstige Kleingewerbe
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Kasernen, Justizvollzuganstalten
- Verwaltungen, Behörden
- Lebensmittelhandwerk
- Bauhandwerk
- KfZ-Handwerk
- Sonstige Handwerksbetriebe
- Landwirtschaft
Ihr Fall wird von der Fa. Heinemann & Bohmann geprüft und entsprechend beantwortet.
C2: Was dürfen wir bei nicht privater Nutzung entsorgen?
Bedenken Sie, dass es sich um Verkaufsverpackungen handeln muss, die bei Ihnen als Endverbraucher angefallen sein müssen. Es muss sich um Verpackungen handeln, die bei einem der Dualen Systeme lizenziert worden sind. Es darf sich nicht um Um- oder Transportverpackungen handeln.
C3: Wir nutzen bereits einen gelben Container. Können wir diesen weiterhin nutzen?
Zunächst prüft die Fa. Heinemann & Bohmann den Anspruch auf eine Beteiligung am Gelben System gem. Verpackungsgesetz. Dann kann ggf. eine Ausstattung für Mehrbedarf erfolgen.
C4: Welche Sonderfälle gibt es?
In vielen Einrichtungen und Gewerbebetrieben ist der Bedarf von außen sehr schwer einzuschätzen. Für die folgenden Einrichtungen wird sich die Gemeindeverwaltung oder die Kreisverwaltung melden und den individuellen Bedarf abfragen.
- Pflegeeinrichtungen
- Bildungseinrichtungen (Schulen und Kindergärten)
Falls bis Anfang Dezember keine Abfrage erfolgt ist, können sich die Betroffenen unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten direkt an Fa. Heinemann & Bohmann wenden.
Kontaktmöglichkeiten sind:
Internet: https://www.bohmann-gruppe.de
Telefon: aus dem Festnetz: 0800 / 44 02 101
Telefon aus allen Netzen: 04432 / 91 22 93
E-Mail: gelbe-tonne-ol@bohmann-gruppe.de