Einreise von Personen aus dem Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien
Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.
Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.
Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:
- Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
- Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
- Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben.
- Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen
Für syrische Staatsangehörige wurden lediglich Erleichterungen für Visumverfahren zum Zwecke des Daueraufenthalts vereinbart.
Die Informationen zum Thema „Erdbeben in der Türkei und in Syrien“ werden auf der folgenden Internetseite des Auswärtigen Amtes veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert:
Folgende Ansprechpartnerin steht Ihnen für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen zur Verfügung:
Ansprechpartner/in
Frau Hilfer | |
Amt / Bereich Ordnungsamt Telefon: 04431 85796 Telefax: 04431 8589796 E-Mail: Vicky.Hilfer@oldenburg-kreis.de |