COVID-19-Impfung
Impfung
Die Mobilen Impfteams im Land Niedersachsen haben ihren Einsatz zum Jahresende 2022 beendet. Auch der Landkreis Oldenburg bietet daher keine weiteren Impfangebote über die Mobilen Impfteams an. Bei Fragen zu noch notwendigen Impfungen ist Ihre erste Anlaufstelle derzeit Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin. Über die Arztauskunft Niedersachsen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) können Sie Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Oldenburg und umzu finden. Bei den Arztpraxen können Sie dann z.B. telefonisch erfragen, ob eine Impfung möglich ist. Wir möchten Sie bitten, allgemeine Rückmeldungen an die KVN über das Kontaktformular zu richten, da diese vorrangig in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für die Impfangebote in Niedersachsen zuständig ist.
Da nicht alle Ärzte ihre Zustimmung für die Aufnahme auf die Liste gegeben haben, ist es ratsam, zunächst auch die Hausärztin oder den Hausarzt nach einer Impfmöglichkeit zu fragen.
Auch einige Apotheken im Landkreis Oldenburg bieten die Möglichkeit an, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. In welchen Apotheken Sie sich impfen lassen können, erfahren Sie auf der Webseite www.mein-apothekenmanager.de. Dort können Sie durch Angabe Ihrer Adresse nach Apotheken in Ihrer Nähe suchen und dabei nach der Serviceleistung COVID-19-Impfung filtern. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Apotheken im Rahmen ihrer personellen und räumlichen Möglichkeiten Schutzimpfungen durchführen.
Hinweis zum Impfzentrum
Der Betrieb des Impfzentrums wurde zu Ende September 2021 eingestellt. Sie haben Ihre Impfung in unserem Impfzentrum erhalten und den Nachweis verlegt oder verloren? Die Ausstellung von Ersatzdokumenten ist leider nicht mehr möglich, da dieser Dienst des Landes Niedersachsen zum 31.12.2022 eingestellt wurde.
Nachträgliches Ausstellen von Impfnachweisen
Bürger:innen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden und ihren Impfausweis verloren haben, können über das Funktionspostfach
krims.zentrale@ms.niedersachsen.de
diesen Nachweis erneut anfordern.
Es fallen voraussichtlich Verwaltungskosten in Höhe von ca. 50€ an.
Hinweis zum digitalen Impfnachweis
Geimpfte Personen können unter www.mein-apothekenmanager.de eine entsprechende Apotheke in der Nähe zur Ausstellung des digitalen Impfnachweises finden. Der erhaltene QR-Code kann dann in einigen verifizierten Apps auf dem eigenen Smartphone speichern, zum Beispiel in der Corona-Warn-App (Update notwendig) oder "Cov-Pass"-App. Ein digitales Speichern ist nicht zwingend notwendig, da der QR-Code auch analog (als ausgedrucktes Dokument) verwendet werden kann.
Der physische Impfpass verliert durch die Implementierung der digitalen Alternative nicht seine Gültigkeit. Es handelt sich lediglich um eine Add-On Option.