Nach aktuellem Stand der Aufnahmequote müssen der Landkreis Oldenburg und seine kreisangehörigen Kommunen vermutlich noch in diesem Jahr in etwa 1.000 Personen aufnehmen. 1.430 Personen sind bislang im Jahr 2022 schon in den Landkreis Oldenburg gekommen.
Durch eine überwältigende Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oldenburg und auch aufgrund des Schulterschlusses zwischen dem Landkreis Oldenburg und seiner kreisangehörigen Kommunen konnten diese Personen bislang zum Großteil in Wohnungen/Häusern in allen kreisangehörigen Kommunen untergebracht werden. Dafür bedanken sich Landrat Dr. Christian Pundt und alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen ausdrücklich bei allen helfenden Beteiligten. „Die Hilfsbereitschaft ist ein außerordentlich positives Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hier bei uns im Landkreis Oldenburg und freut mich persönlich sehr“, so Landrat Dr. Christian Pundt.
Durch die beiden Notunterkünfte in Hude und Wildeshausen hat der Landkreis Oldenburg einen Puffer bei der Verteilung in Wohnungen/Häuser geschaffen. Bei weiter stetigen Zuweisungen von Asylsuchenden durch das Land Niedersachsen gestaltet sich das Vermitteln in entsprechenden Wohnraum zunehmend schwieriger. So steigen die Belegungsstände in den Notunterkünften weiter an.
Der Landkreis Oldenburg und seine kreisangehörigen Kommunen appellieren daher noch einmal ausdrücklich an Haus- bzw. Wohnungseigentümer oder deren Beauftragte, jeglichen verfügbaren Wohnraum zur Unterbringung von Asylsuchenden anzubieten. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass auch vordringlich Wohnraum für Asylsuchende, die nicht aus der Ukraine stammen, sondern z.B. als afghanische Ortskräfte oder Fliehende aus Syrien bzw. anderen Herkunftsländern in den Landkreis Oldenburg kommen, nötig ist. Die kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis Oldenburg gewährleisten durch die Zusammenarbeit mit der Migrationssozialarbeit der Diakonie eine angemessene Betreuung der untergebrachten Menschen. Die Ansprechpartner*innen für die Anmietung von Wohnraum in den jeweiligen kreisangehörigen Kommunen, mit denen alle relevanten Fragen geklärt werden können, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Gemeinde Dötlingen: Frau Geerken, Tel.: 04432-950-115, E-Mail: christin.geerken@doetlingen.de
Gemeinde Ganderkesee: Herr Hallanzy, Tel.: 04222-44-331, E-Mail: C.Hallanzy@ganderkesee.de
Gemeinde Großenkneten: Frau Asche, Tel.: 04435-600-130, E-Mail: frauke.asche@grossenkneten.de
Samtgemeinde Harpstedt: Frau Beuke, Tel.: 04244-82-52, E-Mail: n.beuke@harpstedt.info
Gemeinde Hatten: Frau Stapel, Tel.: 04482-922-238, E-Mail: stapel@hatten.de
Gemeinde Hude: Herr Dierks, Tel.: 04408-9213-57, E-Mail: dierks@hude.de
Gemeinde Wardenburg: Herr Wiedenfeld, Tel.: 04407-73-131, E-Mail: sven.wiedenfeld@wardenburg.de
Stadt Wildeshausen: Herr van Rüschen, Tel.: 04431-88-603, E-Mail: oliver.vanrueschen@wildeshausen.de
Landkreis Oldenburg: Frau Dirks, Tel.: 04431-85-819, E-Mail: fenja.dirks@oldenburg-kreis.de oder Frau Seitz, Tel.: 04431-85-820, E-Mail: leona.seitz@oldenburg-kreis.de
Weiter kann zur Meldung von verfügbarem Wohnraum auch jederzeit hier das Online-Portal genutzt werden: Portal öffnen
Dort können alle erforderlichen Informationen eingetragen werden. Es erfolgt im Anschluss daran eine Kontaktaufnahme durch die kreisangehörigen Kommunen, die mit diesem Portal zur Meldung von Wohnraum verbunden sind.