Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkungen des sozialen Lebens im Landkreis Oldenburg vom 12.10.2020

1. Es wird festgestellt, dass am 12.10.2020 die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coron-Viruserreger SARS-CoV-2 im Verhältnis zur Bevölkerung 35 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen betragen hat.

Amtliche Bekanntmachung vom 12.10.2020Letzte Aktualisierung: 21.10.2020
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