Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen


Allgemeine Informationen

Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • detailierte Beschreibung
    • des Produkts und
    • der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
  • ggf. Rezepturangaben
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristvorgabe.

Rechtsgrundlage
  • Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)
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