Eine Vertretung kann nur dann selbst bestellt werden, wenn diese von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt übernommen wird, die oder der derselben zuständigen Stelle angehört. Dabei kann die Bestellung auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle erfolgen, die während eines Kalenderjahres eintreten können. In anderen Fällen kann eine Vertretung nur auf Antrag der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts von der zuständigen Stelle bestellt werden.
Vertretung für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Bestellung
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-560 E-Mail: ea@oldenburg-kreis.deÖffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer:3 Monate
Section 32 (2) of the Federal Lawyers' Act (BRAO)