Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Sie sind hier:
Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
Externe Ansprechpartner/in
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 0441 80077-0 Telefax: 0441 80077-299 E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1921040_N1990622_L20_D0_I1717444.html | |
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Johann-Domann-Straße 2 49080 Osnabrück Telefon: 0541 503-500 Telefax: 0541 503-501 E-Mail: poststelle@gaa-os.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1921480_N1990619_L20_D0_I1717444.html |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.