Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Nicht-EU-Staaten: Genehmigung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) VCard
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Telefax: 06196 908-800
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­bafa.de
 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg VCard
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-560
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



KFZ-Zulassungsstelle

Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Technische Unterstützung durch EU-Bürger bedarf der Genehmigung, wenn die zuständige Stelle die antragstellende Person unterrichtet hat, dass die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen für kerntechnische Zwecke in

  • Algerien,
  • Irak,
  • Iran,
  • Israel,
  • Jordanien,
  • Libyen,
  • Nordkorea,
  • Pakistan oder
  • Syrien

steht.

Ist der antragstellenden Person bekannt, dass eine technische Unterstützung, die er oder sie erbringen möchte, für o.g. Zweck bestimmt ist, so hat er oder sie die zuständige Stelle zu unterrichten; dieses entscheidet, ob die technische Unterstützung genehmigungspflichtig ist.

Die technische Unterstützung darf erst erbracht werden, wenn die zuständige Stelle die technische Unterstützung genehmigt oder entschieden hat, dass es einer Genehmigung nicht bedarf.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aussagekräftige Unterlagen zu der geplanten Unterstützungsleistung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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