Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

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Finanzamt Delmenhorst VCard
Friedrich-Ebert-Allee 15
27749 Delmenhorst
Telefon: 04221 153-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-del­men­horst-66910.htmlÖffnungszeiten:

  •  Mo.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Di.: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

  • Mi.: geschlossen

  • Do.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.


 
Finanzamt Vechta VCard
Rombergstraße 49
49377 Vechta
Telefon: 04441 18-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-vechta-67089.htmlÖffnungszeiten:

  • Mo.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Di.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Mi.: 08:00 - 13:00 Uhr  und 14:00 - 17:00 Uhr (vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12.: 08:00- 12:00 Uhr)

  • Do.: geschlossen

  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
 

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   

  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. 
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllter Vordruck Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

Rechtsbehelf

Sie können Einspruch erheben.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Die Vordrucke sind auf dem Formularcenter des Bundesfinanzministeriums  https://www.formulare-bfinv.de/ aufrufbar. Seit dem 1.Oktober 2021 kann die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft auch elektronisch auf Mein ELSTER unter:  https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/elevwiederaufnahmeehe übermittelt werden. Voraussetzung ist ein ELSTER -Zertifikat.

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