Schwerbehindertenausweis Verlängerung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie VCard
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 304-0
Telefax: 05121 304-611
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

Grundsätzlich:

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung


 
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg VCard
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 0441 2229-0
Telefax: 0441 2229-3270
E-Mail: Homepage: htt­ps://­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr



Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr



Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 



Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich


 

Allgemeine Informationen

Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Voraussetzungen
  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles Lichtbild
  • ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.

Anträge / Formulare

Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.

Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen"  können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

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