Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
Sie sind hier:
Schwerbehindertenausweis Änderung
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim Telefon: 05121 304-0 Telefax: 05121 304-611 E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Grundsätzlich: | |
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg Moslestraße 3 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 0441 2229-0 Telefax: 0441 2229-3270 E-Mail: PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.deHomepage: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.