Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand: Erteilung


Allgemeine Informationen

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:12,00 EUR - 2.060,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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