Wenn Sie als freier Träger eine privatrechtliche (nicht staatliche) Hochschule betreiben wollen, bedürfen Sie der staatlichen Anerkennung durch das für Hochschulen zuständige Ministerium. Nur staatlich anerkannte Hochschulen dürfen eine entsprechende Bezeichnung (Universität, Hochschule, Fachhochschule) führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen.
Neben der staatlichen Anerkennung der Einrichtung als solcher bedarf es auch für die Einrichtung neuer Studiengänge und wesentliche Änderungen eben dieser einer Genehmigung durch das Fachministerium.