Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Sie sind hier:
Obdachlosenhilfe
Ansprechpartner/in
Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung | |
Kreishaus Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 E-Mail: sozialamt@oldenburg-kreis.de | https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
|
Externe Ansprechpartner/in
Gemeinde Dötlingen - Amt 3 Hauptstraße 26 27801 Dötlingen Telefon: 04432 950-139 E-Mail: gemeinde.doetlingen@doetlingen.deÖffnungszeiten: Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung. | |
Gemeinde Ganderkesee - Fachdienst Soziale Hilfen Mühlenstrasse 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-517 Telefax: 04222 44-120 E-Mail: A.Sagehorn@ganderkesee.deHomepage: www.ganderkesee.deÖffnungszeiten: Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.