Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige – Änderung der Gesellschaftsverhältnisse einer Kapitalgesellschaft


Allgemeine Informationen

Der Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen stellt eine Änderung der Gesellschaftsverhälrnisse einer Kapitalgesellschaft dar.

Jeder, der durch den Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen einer für Postdienstleistungen lizensierten Kapitalgesellschaft über mehr als zehn vom Hundert der Aktien oder Geschäftsanteile der Gesellschaft verfügt, hat dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.

Weitere Informationen zum Thema „Lizenz für Postdienstleistungen“:

  • Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige - bei Fortführung durch Stellvertreter nach Tod des Lizenznehmers
  • Lizenz für Postdienstleistungen: Übertragung
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.

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