Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung


Allgemeine Informationen

Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:12,00 EUR - 2.060,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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