Halterauskunft Erteilung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kraftfahrt-Bundesamt VCard
Förderstraße 16
24944 Flensburg
Telefon: 0461 316-1717
Telefax: 0461 316-1495
E-Mail: Homepage: ww­w.k­ba.deÖffnungszeiten:

Auskunftspavillion:



Montag-Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr



Donnerstag: 09:00 - 17:30 Uhr



Freitag: 09:00 bis 15:00


 

Allgemeine Informationen

Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen

  • über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
  • über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
  • über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).

Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.

Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Voraussetzungen
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis
  • passendes Kartenlesegerät
  • Ausweis-App-Software
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format

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