Grundbuch: Eintragung

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Amtsgericht Delmenhorst VCard
Bismarckstraße 110
27749 Delmenhorst
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Telefax: 04221 1262-160
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr


 
Amtsgericht Oldenburg VCard
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 0441 220-0
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Öffnungs- und Geschäftszeiten



Öffnungszeiten



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Freitag

7:30 - 12:00 Uhr

Geschäftszeiten



Montag bis Freitag

9:00 - 12:00 Uhr


 
Amtsgericht Wildeshausen VCard
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
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Geschäftszeiten

Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr

und 14.00 – 15.00 Uhr

Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr

und 14.00 – 15.00 Uhr

Freitag 09.00 – 12.00 Uhr



 

Allgemeine Informationen

Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

Voraussetzungen
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks.
  • Das Recht der Antragstellerin/des Antragstellers ist von dieser Eintragung betroffen.
  • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
  • Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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