Gelegenheitsverkehr: Austausch von Kraftfahrzeugen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und einen Wechsel Ihres bisher genehmigten und eingesetzten Fahrzeugs vornehmen möchten, müssen Sie sich dies von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigen lassen. Die Genehmigung erfolgt durch Eintrag in die Genehmigungsurkunde und den Auszug aus dieser. Erst danach darf das neue Fahrzeug für den Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

Verfahrensablauf

Möchten Sie im Rahmen Ihrer bestehenden Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr ein neues Fahrzeug einsetzen, so können Sie persönlich (oder der durch Vollmacht beauftragte Mitarbeiter) bei der zuständigen Stelle vorsprechen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen oder die Unterlagen per Post einreichen.

Mit Hilfe des auf dieser Seite verlinkten Online-Formulars haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, die Daten und Unterlagen zu dem Fahrzeug vorab elektronisch zu übermitteln. Diese können dann schon von uns geprüft werden. Im Rahmen der Vorsprache bei der zuständigen Stelle müssten Sie dann nur noch die Genehmigungsurkunde und den Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original vorlegen, damit das neue Fahrzeug eingetragen werden kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Genehmigungsurkunde (gültig, im Original)
  • Auszug aus der Genehmigungsurkunde (gültig, im Original)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung vom Eichamt
  • Bescheinigung/Prüfung nach § 42 BOKraft (Außerordentliche Hauptuntersuchung)
  • ggfs. Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei fehlender Alarmanlage / fehlendem Wegstreckenzähler
Welche Gebühren fallen an?

Für die Änderung der Genehmigungsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Eintragung in der Genehmigungsurkunde muss vor der Inbetriebnahme des neuen Fahrzeugs erfolgen.

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