Gelegenheitsverkehr: Änderung des Betriebs- oder Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und den Betriebssitz Ihres Unternehmens verlegen möchten, handelt es sich um eine wesentliche Änderung, die Sie sich von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigen lassen müssen. Die Genehmigung erfolgt durch Eintrag in die Genehmigungsurkunde und den Auszug aus dieser.

Bei einer Änderung der Wohnanschrift/des Betriebssitzes müssen die entsprechenden Dokumenten geändert werden. Deshalb ist auch dies unter Vorlage der nachstehenden Unterlagen der Erlaubnisbehörde mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Für die Änderung der Genehmigungsurkunde müssen Sie persönlich (oder der durch Vollmacht beauftragte Mitarbeiter) bei der zuständigen Stelle vorsprechen und alle unten stehenden Unterlagen mitbringen oder die Unterlagen per Post einreichen.

Mit Hilfe des auf dieser Seite verlinkten Online-Formulars haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, die Daten und Unterlagen vorab elektronisch zu übermitteln. Diese können dann schon von uns geprüft werden. Im Rahmen der Vorsprache bei der zuständigen Stelle müssten Sie dann nur noch die Genehmigungsurkunde und den Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Genehmigungsurkunde (gültig, im Original)
  • Auszug aus der Genehmigungsurkunde (gültig, im Original)
  • Gewerbeummeldung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Betriebssitzes zur gewerblichen Nutzung (bei Untermietverträgen Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung)
Welche Gebühren fallen an?

Für Genehmigung des neuen Betrieb-/Wohnsitzes sowie die Änderung der Genehmigungsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.

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