Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.
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Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Röverskamp 5 26203 Wardenburg Telefon: 044157026-0 Telefax: 044157026-179 E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/ |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Voraussetzungen
- Firmensitz in Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
- Angaben zu
- Versuchsfuttermittelhersteller
- Versuchsbetrieb
- Versuchsplan
- Dauer und Zweck des Versuches
- Benennung der Tierart
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.