Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Abteilung 3, Referat 305 VCard
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
E-Mail:
Herr Wittenbecher VCard
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Abteilung 3, Referat 305
Telefon: 0511 120-2334
E-Mail:


 
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Haushalt, EU-Förderprogramme, Innerer Dienst, Referat 12 VCard
Archivstraße 2
30169 Hannover
Herr Hayen VCard
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Haushalt, EU-Förderprogramme, Innerer Dienst, Referat 12
Telefon: 0511 120-3446
E-Mail:


 

Allgemeine Informationen

Um

  • die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und
  • eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen

zu sichern, gewährt die EU finanzielle Unterstützung im Förderzeitraum 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen
  • Siehe die veröffentlichten Förderrichtlinien
Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie scih bitte an die zuständige Stelle.

Eventuelle Antragsfristen werden von den zuständigen Stelle veröffentlicht.

Anträge / Formulare

Alle Anträge/Formulare und sonstigen Schriftstücke müssen schriftlich gestellt und eingereicht werden. Nähere Informationen erteilen die für die betreffende Fördermaßnahme zuständige Stellen der nachstehenden Behörden:

Was sollte ich noch wissen?

Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:

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