Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur aus dem Ausland (EU) Anzeige erstmalig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg VCard
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-560
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



KFZ-Zulassungsstelle

Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Sie planen erstmalig eine Tätigkeit als „Beratender Ingenieur“ und   haben weder einen Wohnsitz, noch eine berufliche Niederlassung in Deutschland. Dann sind Sie verpflichtet diese Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Verfahrensablauf
  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

bei Niederlassung in EU-Mitgliedsstaat:

  • Nachweis Berufsqualifikation
  • Bescheinigung über Niederlassung als Beratender Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
  • Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist
  • Information zur Berufshaftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Niederlassung in EU-Mitgliedsstaat:

  • Nachweis Hochschulabschluss
  • Bescheinigung über Niederlassung als Beratender Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
  • Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist
  • Information zur Berufshaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?

EU: Anzeige zwischen 150 und 1.500 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Maximal 2 Monate

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

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