Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Sie sind hier:
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Externe Ansprechpartner/in
Finanzamt Delmenhorst Friedrich-Ebert-Allee 15 27749 Delmenhorst Telefon: 04221 153-0 E-Mail: Poststelle@fa-del.niedersachsen.deHomepage: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-delmenhorst-66910.htmlÖffnungszeiten:
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Finanzamt Vechta Rombergstraße 49 49377 Vechta Telefon: 04441 18-0 E-Mail: Poststelle@fa-vec.niedersachsen.deHomepage: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-vechta-67089.htmlÖffnungszeiten:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim für Sie zuständigen Finanzamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Stadium eines Antrages sind nicht gegeben.
Anträge / Formulare
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein