Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

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Finanzamt Delmenhorst VCard
Friedrich-Ebert-Allee 15
27749 Delmenhorst
Telefon: 04221 153-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-del­men­horst-66910.htmlÖffnungszeiten:

  •  Mo.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Di.: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

  • Mi.: geschlossen

  • Do.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.


 
Finanzamt Vechta VCard
Rombergstraße 49
49377 Vechta
Telefon: 04441 18-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-vechta-67089.htmlÖffnungszeiten:

  • Mo.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Di.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Mi.: 08:00 - 13:00 Uhr  und 14:00 - 17:00 Uhr (vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12.: 08:00- 12:00 Uhr)

  • Do.: geschlossen

  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim für Sie zuständigen Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Stadium eines Antrages sind nicht gegeben.

Anträge / Formulare
  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
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