Eintragung im Güterrechtsregister nach Abschluss eines Ehevertrags

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Amtsgericht Delmenhorst VCard
Bismarckstraße 110
27749 Delmenhorst
Telefon: 04221 1262-0
Telefax: 04221 1262-160
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr


 
Amtsgericht Wildeshausen VCard
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 84-0
Telefax: 04431 84-100
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.amts­ge­richt-wil­des­hau­sen.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

Geschäftszeiten

Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr

und 14.00 – 15.00 Uhr

Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr

und 14.00 – 15.00 Uhr

Freitag 09.00 – 12.00 Uhr



 

Allgemeine Informationen

Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einem Notar beraten. Der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

  • Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern.
  • Der Notar muss Ihren Ehevertrag beurkunden.
  • Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen.
  • Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen.
  • Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen
  • Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.
An wen muss ich mich wenden?

Notar oder Notarin

Zuständige Stelle

örtlich zuständiges Amtsgericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Voraussetzungen

Sie haben einen Ehevertrag beim Notar geschlossen, weil Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern möchten. Eine Eintragung ihres gewählten Güterstandes kann erfolgen, wenn Sie

  • die Eintragung in notariell beglaubigter Form beim Güterrechtsregister beantragen und
  • den notariell beurkundeten Ehevertrag vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • notariell beurkundeter Ehevertrag
  • notariell beglaubigter Antrag beider Ehegatten
  • Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • Notarkosten: Die Kosten für die Beurkundung des Ehevertrages und der Anmeldung durch einen Notar bestimmen sich jeweils nach dem gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten (§ 100 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG))
  • Gerichtsgebühren: Gebühr für die Eintragung im Güterrechtsregister: Gebühr von 100 € (Nr. 13200 KV GNotKG)
  • Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung in der Zeitung
Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Anmeldung im zuständigen Amtsgericht ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.

Rechtsbehelf
  • Gegen die Ablehnung einer nicht eintragungsfähigen Tatsache im Güterrechtsregister in das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§ 382 FamFG).
Anträge / Formulare

Keine

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