Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung: Anzeige


Allgemeine Informationen

Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
  • Qualifikationsnachweis des Personals
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.

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