Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Behinderung Beratung
Ansprechpartner/in
Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung | |
Kreishaus Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 E-Mail: sozialamt@oldenburg-kreis.de | https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
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Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg Moslestraße 3 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 0441 2229-0 Telefax: 0441 2229-3270 E-Mail: PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.deHomepage: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite: