Befähigungsnachweis für das Befördern von Tieren

zuklappenAnsprechpartner/in
Veterinäramt
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Telefax: 04431 85-200
E-Mail:

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Jede Person, die Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 km befördert bzw. betreut, benötigt nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ab 5. Januar 2008 einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis wird auf Antrag grundsätzlich von dem für die Arbeitsstelle des Antragstellers zuständigen Veterinäramt erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Befähigungsnachweises ist das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
  • Passbild
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