Durch die Förderung bestimmter Agrarumweltmaßnahmen
- sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
- soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
- sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.
Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.
Die angebotenen Agrarumweltmaßnahmen sind Bestandteil des Niedersächsischen /Bremer Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (PFEIL) und wurden durch die EU-Kommission im Mai 2015 genehmigt.
Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter - die Teilnahme ist freiwillig.
Nachfolgend können Sie Details zu den einzelnen Maßnahmen abrufen:
- BV1 Ökologischer Landbau, Grundförderung
- BV3 Ökologischer Landbau, Zusatzförderung Wasserschutz
- BV2 Ausbringung von Gülle und Substraten
- AL2 - Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten (AL21/AL22)
- AL3 - Cultan-Verfahren
- AL4 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps
- AL5 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais
- BS1 - Einjährige Blühstreifen (BS11/BS12)
- BS2 - Mehrjährige Blühstreifen
- BS3 - Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter
- BS4 - Mehrjährige Schonstreifen für den Feldhamster
- BS5 - Mehrjährige Schonstreifen für den Ortolan
- BS6 - Mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan
- BS7 - Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz (BS71/BS72)
- BS8 - Hecken zum Schutz vor Winderosion
- BS9 - Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz
- GL1 - Extensive Bewirtschaftung (GL11/GL12)
- GL2 - Einhaltung einer Frühjahrsruhe (GL21/GL22)
- GL3 - Weidenutzung in Hanglagen (GL31/GL32)
- GL4 - Zusatzauflagen zum Erschwernisausgleich
- GL5 - Artenreiches Grünland (GL51/GL52/GL53)
- BB1 - Beweidung besonderer Biotoptypen
- BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen
- NG1 - Nordische Gastvögel auf Ackerland
- NG2 - winterharte Zwischenfrüchte für Nordische Gastvögel
- NG3 - Grünland außerhalb von Wiesenvogelschutzgebieten
- NG4 - Grünland in Wiesenvogelschutzgebieten