Markterschließungsprogramm
Kunden finden - Kunden binden, überregionalen Absatz steigern
Die Fördermittel aus dem "MEP" sollen den überregionalen Absatz und die Repräsentation von Unternehmen intensivieren. Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Kreativwirtschaft, Betriebe des Agrarsektors und Freiberuflicher, die ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte im Landkreis Oldenburg unterhalten. Pro Jahr und Unternehmen kann aus dem Markterschließungsprogramm neben den Programmteilen "Internet " und "Ausstellungen und Messen" eine weitere Maßnahme gefördert werden. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Markterschließungsprogramm ist Teil des landkreiseigenen Programms "SAVE 2020 (Sichern und ausbauen, die Vielfalt erhalten)".
Was wird gefördert |
max. Zuschusshöhe |
max. Fördersatz |
Messeteilnahmen außerhalb des Landkreises Oldenburg |
2.000,00 € |
50% |
Fremdsprachliches Werbematerial (Erstellung) |
2.500,00 € |
50% |
Marketing-Konzepte (Erstellung) |
2.500,00 € |
50% |
Marktstudien (Erstellung) |
2.500,00 € |
50% |
Ausländische Kooperationsanbahnungen |
5.000,00 € |
50% |
Internet (Erstellung/ Überarbeitung) |
750,00 € |
50% |
Umweltmanagementsysteme (Einführung) |
2.500,00 € |
50% |
Sprachkurse |
500,00 € |
50% |
Auslandsbeauftragte/r (Einstellung) |
3.000,00 € |
40 % für 3 Monate |
Die förderfähigen Maßnahmen und nähere Informationen können auch im Internet eingesehen werden unter http://www.wirtschaftsfoerderung.de/
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn bei der WLO gestellt werden. Mit der Durchführung der Maßnahme darf förderunschädlich frühestens mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung begonnen werden, mit der die grundsätzliche Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bescheinigt wird. Diese Bestätigung erhalten Sie nach Antragstellung. Die notwendigen Vordrucke für Antrag und Verwendungsnachweis sowie die aktuellen Richtlinien finden Sie rechts in dem Feld „Weitere Informationen“.
Verfahren:
- Antragstellung an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreiis Oldenburg mbH (WLO) VOR Vorhabensbeginn
- Grundsätzliche Förderfähigkeitsbescheinigung abwarten. Erst mit Erhalt dieser Bescheinigung ist der Maßnahmenbeginn zulässig.
- Bewilligung (sofern Antragsbedingungen erfüllt)
- Auszahlung (erst nach Nachweis des Vorhabens)
Weiterführende Informationen:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Programm und zur Antragstellung an Petra Mittelstädt von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Oldenburg mbH, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Telefon: 04431 / 85 458, Telefax: 04431 / 85 373, mittelstaedt@wlo.de
Informationen zu laufenden Vorgängen erhalten Sie bei Birgit Praciak von der Kämmerei des Landkreises Oldenburg. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite oben rechts.