Informationen für Personen mit positivem PoC/PCR-Test
Absonderungspflicht bei bestätigter COVID-19-Erkrankung endet landesweit am 31.01.2023
Mit Ablauf des 31. Januar 2023 tritt die Absonderungspflicht nach der Niedersächsischen Absonderungsverordnung außer Kraft. Die bisher bestehende Pflicht zur Isolation sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung enden damit. Aus diesem Grund stellt der Landkreis Oldenburg den Versand der Absonderungsverfügungen zu Ende Januar ein. Bitte beachten Sie, dass der Landkreis Oldenburg nur noch an diejenigen Personen eine Absonderungsverfügung versendet, die vor dem oder am 26.01.2023 mittels PCR positiv auf das Coronavirus getestet werden. Der Quarantänezeitraum umfasst dann den 27.01. bis einschließlich 31.01.2023.
Für alle Personen, die nach dem 26.01.2023 mittels PCR positiv auf das Coronavirus getestet werden, endet der Quarantänezeitraum am 31.01.2023. Sie können Ihre Quarantäne dann (vorzeitig) ab dem 01.02.2023 verlassen.
Allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte den RKI Empfehlungen. An die Bevölkerung ergeht die generelle Empfehlung, in Eigenverantwortung bei einem positivem SARS-CoV-2 (Selbst-)Test nach Möglichkeit für fünf Tage Kontakte zu vermeiden/reduzieren. Bei unvermeidlichen Kontakten während der Phase der Erregerausscheidung (insbesondere in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung) soll eine Maske (FFP2 oder medizinische Maske) getragen werden. Bei COVID-19 kompatiblen Symptomen kann ggf. eine ärztliche Abklärung erforderlich sein und eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden. Die Devise ist: Wer krank ist, bleibt zu Hause!
Bei Rückfragen können sich die Bürgerinnen und Bürger gerne an das Bürgertelefon im Kreishaus unter der Tel.-Nr. 04431 85-100 wenden.