COVID-19-Impfung
HOTLINE: 0800 / 99 88 665
Das Impfzentrum des Landkreises Oldenburg befindet sich in der Kreisstadt Wildeshausen am Westring 7 und ist seit Mitte Dezember einsatzbereit!
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Seit dem 28. Januar 2021 können Termine für die COVID-19-Impfung über die Hotline 0800 / 99 88 665 oder die Internetplattform www.impfportal-niedersachsen.de vereinbart werden.
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Auch für allgemeine Fragen zur COVID-19-Impfung steht die Hotline zur Verfügung.
Presseinfo vom 26.02.2021:
Impfstoff von AstraZeneca zu Unrecht in Kritik
Landkreis Oldenburg, 26. Februar 2021 - Die organisatorische und ärztliche Leitung des Impfzentrums des Landkreises Oldenburg möchte in loser Folge über Entwicklungen rund um das Impfzentrum und im Zusammenhang mit Impfungen bestehenden Neuigkeiten informieren. Ziel soll es sein, abseits von reinen Zahlenwerken bestmöglich und transparent über Abläufe und Neuigkeiten zu Logistik und zu medizinischen Sachverhalten rund ums Impfzentrum zu informieren.
Impfzentrum:
Das Impfzentrum am Westring in Wildeshausen ist seit dem 15. Dezember 2020 wie geplant einsatzbereit. Seit dem 05. Januar 2021 ist, wenn auch nicht in großen Mengen, Impfstoff vorhanden. Um den hohen bürokratischen und medizinischen Aufwand zu bewerkstelligen sind 32 nichtärztliche Mitarbeiter*innen eingestellt worden und es halten sich über 30 ärztliche Mitarbeiter*Innen bereit, die je nach Dringlichkeit abrufbar sind, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungen durchzuführen. Außerdem gibt es Mitarbeiter*innen eines Sicherheitsdienstes sowie Mitarbeiter*innen die regelmäßig für den Einhalt der hygienischen Vorgaben sorgen.
Anmeldung zur Impfung:
Das Land Niedersachsen hat festgelegt, dass die Anmeldungen zentral über das Land online oder über eine Hotline erfolgen müssen. Hier hat es in den vergangenen Wochen Probleme gegeben, die mittlerweile größtenteils behoben worden sind. Der Landkreis Oldenburg selber hat auf die Terminvergabe für die Mitbürgerinnen und Mitbürger insofern keinen direkten Einfluss. Die Bürgerinnen und Bürger werden auch wiederum vom Land Niedersachsen und nicht vom Landkreis über das genaue Datum und die Zeit ihres Termins informiert.
Ablauf einer Impfung:
Nachdem eine impfwillige Person online oder über die Hotline einen Termin erhalten hat, findet sie sich zu ihrem angegeben Termin im Impfzentrum ein. Dort wird zunächst einmal die Körpertemperatur bestimmt, sowie eine Desinfektion der Hände durchgeführt. Das Tragen einer FFP 2 Maske ist aktuell Pflicht, auch für die geimpften Mitarbeiter*innen des Impfzentrums. Dann werden am Eingangsschalter die Personalien überprüft und der Aufklärungsbogen, der Anamnesebogen, sowie, falls ein Impfbuch nicht vorhanden ist, eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt.
Nun kann die impfwillige Person an einem Tisch die Aufklärungsbögen sowie den Anamnesebogen ausfüllen und wird dann von einer Ärztin/einem Arzt aufgerufen. Hat die impfwillige Person noch Fragen zur Impfung kann ein kurzes Arzt - Patientengespräch erfolgen oder die Person kann gleich in die Impfkabine weiter gehen und sich vom impfberechtigten Personal impfen lassen. Vorher müssen noch die Aufklärungs-und Anamnesebögen und das Impfbuch unterschrieben werden. Danach sollte sich die geimpfte Person noch etwa 15 Minuten im Erholungsbereich aufhalten, bevor er/sie das Impfzentrum wieder verlassen kann.
Aufklärungs- und Anamnesebogen sind, wie auch andere Informationen, auf der Homepage des Landkreises Oldenburg unter „Informationen zur Covid-19-Impfung“ abrufbar.
Impfreaktionen:
Impfreaktionen wie Fieber, Muskelschmerzen an der Einstichstelle, Schüttelfrost, Müdigkeit und Gliederschmerzen sind ganz normale Reaktionen des Körpers und sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass das Immunsystem auf den Impfstoff anspricht. Die allgemeine Ansicht, dass diese Reaktionen ein schlechtes Zeichen wären, ist falsch. Impfreaktionen sind individuell komplett unterschiedlich und haben keinerlei Aussagekraft hinsichtlich der Güte oder der Wirksamkeit des Impfstoffes.
Impfzwischenfälle:
Impfzwischenfälle sind meistens allergische Reaktionen des Körpers auf die dem Impfstoff zugesetzten Substanzen. Im Impfzentrum steht das nötige Equipment und Personal bereit, um auf solche Zwischenfälle vorbereitet zu sein. Bisher hat es noch keinen Impfzwischenfall im Landkreis Oldenburg gegeben. Impfzwischenfälle werden entsprechend der Verordnung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weitergeleitet.
Impfstoffe:
Im Impfzentrum werden alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe vorgehalten. Laut Verordnung des Bundes werden alle Mitbürger*innen die jünger als 65 Jahre sind mit dem Impfstoff der Firma Astra Zeneca geimpft. Dieser Impfstoff steht in der Öffentlichkeit zu Unrecht in der Kritik. Dieser Impfstoff hat in klinischen Studien eine gute Wirksamkeit gezeigt. Die Wahrscheinlichkeit einen schweren bis lebensbedrohlichen Erkrankungszustand zu durchleiden wurde durch den Impfstoff von Astra Zeneca signifikant um 95% gesenkt. Somit ist dieser Impfstoff weder gefährlich noch ungeeignet für die Impfung gegen SARS Cov 2. Als Vergleich sei zu erwähnen, dass Grippeimpfstoffe teilweise nur ein Schutzmaximum von 60-65% erreichen. Langzeitfolgen sind bei den in Deutschland zugelassenen Impfstofftypen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt und Spekulationen über mögliche negative Effekte vollkommen unseriös.
Eine Bitte:
Wegen des hohen Aufkommens an Anfragen und den zu bewältigenden Verwaltungsabläufen, bitten die Handelnden alle Mitbürger*innen um Geduld, Toleranz und Einfühlungsvermögen. Wichtig ist: Der erste Schutz gilt den älteren Personen unabhängig davon, ob Sie eine schwere Erkrankung haben oder nicht. Das Alter ist der wichtigste und höchste Risikofaktor. Alle anderen Mitbürger*innen können sich bis zu Ihrer Impfung durch die Einhaltung der AHAL Regeln sehr gut schützen.
Aber: Alle Bürger*innen des LK Oldenburg, die eine Impfung wünschen, werden diese auch schnellstmöglich erhalten
Presseinfo vom 10.02.2021:
Impfzentrum nimmt Fahrt auf
Landkreis Oldenburg, 10. Februar 2021 - Seit heutigem Mittwoch ist der Landkreis Oldenburg ohne weitere Verzögerungen in die Impfung der 80+- Personen im Impfzentrum in Wildeshausen eingestiegen. Pünktlich um 9.00 Uhr öffneten die Türen. Die ersten Impfwilligen waren schon um kurz nach 8.00 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Impfzentrum. Dies hing vermutlich auch mit den aktuell unwägbaren Wetterverhältnissen zusammen. Dennoch bitten die Organisatoren nicht zu früh anzureisen. „Wir müssen auch im Impfzentrum zum Schutze aller die Abstände einhalten. Darum ist es wichtig zwar pünktlich, aber nicht viel zu früh, zum vereinbarten Termin anzureisen. Die Wartezone ist begrenzt“, sagt Ralph Meyer von den Maltesern, Leiter des Impfzentrums.
Die Wetterbedingungen waren auch Schuld daran, dass eine erwartete Lieferung des Impfstoffes bis gestern nicht angekommen war. „Pünktlich zum Start der Impfungen kam die Lieferung aber an“, freut sich Landrat Carsten Harings, der sich vor Ort im Impfzentrum ein Bild vom Impfstart gemacht hat. Rund 450 Erstimpfungen stehen in den kommenden Tagen auf dem Programm. In allen Fällen kommt der Impfstoff von BionTech/Pfizer zum Einsatz. Mehr Impfmittel sind aktuell nicht vorhanden. Neue Lieferungen des BionTech-Vakzins werden für den 16. und 22. Februar erwartet. Sobald größere Impfstoffmengen zur Verfügung stehen bzw. kürzere Impfstofflieferungsintervalle möglich sind, kann die Zahl der Impfungen im Zentrum noch deutlich erhöht werden. So wird in Kürze zudem die erste Charge AstraZeneca-Impfstoff bereitstehen. Weil dieser nur bei Personen unter 65 Jahren angewendet werden darf, organisieren die Verantwortlichen des Impfzentrums die Abläufe darauf abgestimmt etwas um. So ist unter anderem geplant eine zusätzliche Impfstraße einzurichten.
„Ich bin sehr froh, dass wir nun, nachdem wir schon mit mobilen Teams sehr aktiv waren, auch den ersten Bürgerinnen und Bürgern im Impfzentrum die Impfungen anbieten können. Der Start war wegen limitierter Impfstoffmenge und der Wirren um die Impfhotline sowie der digitalen Buchung mehr als holprig, aber wir blicken entschlossen und optimistisch nach vorne. Hier im Impfzentrum ist ein motiviertes und sehr engagiertes Team, dass sich freut endlich richtig starten zu können, um die Menschen vor Ort zu versorgen“, so Harings.
Im Landkreis Oldenburg waren und sind mobile Teams unterwegs, die in Alten- und Pflegeheimen Impfwillige mit Erst- und Zweitimpfungen versorgt haben. Bis zum kommenden Wochenende wird in allen Einrichtungen zumindest die Erstimpfung verabreicht sein. Die Zweitimpfung erfolgt im vorher festgelegten Abstand. Aktuell mit Stand 09. Februar wurden 3.746 Impfungen (2.757 Erst- und 984 Zweitimpfungen) durchgeführt.
Nicht einmal ein Jahr nach dem ersten registrierten Corona-Fall im Landkreis Oldenburg (Anfang März 2020) steht ein Impfzentrum bereit, um die Bürgerinnen und Bürger vor einer weltweit verbreiteten, tückischen Virus-Infektion zu schützen. „Dieser Schutz soll allen zur Verfügung stehen, die es wollen. Und ich hoffe, es sind viele. Wir brauchen aber noch etwas Geduld, bis Impfstoff in der benötigten Menge vorhanden ist. Das ist der einzige Faktor, der uns Geduld abnötigt. Wir sind personell und technisch bereit. Ich kann die Unzufriedenheit der Menschen verstehen, die Kritik muss aber an die richtige Stelle gerichtet werden. Und das sind nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums oder der Kreisverwaltung“, stellt Harings abschließend fest.
Für Impfwillige, die mit der Bahn bis zum Bahnhof Wildeshausen anreisen wollen, gibt es eine ÖPNV-Verbindung vom Bahnhof zum Impfzentrum. Diese fungiert als Ersatzverkehr des Wildeshauser Bürgerbusses. Bei der Planung des Impfzentrums wurde berücksichtigt, dass die Liegenschaft vom Bahnhof aus mit der Linie 283 des Bürgerbusses Wildeshausen erreichbar ist. Aufgrund des derzeitigen Lockdowns hat der Bürgerbus den Linienverkehr seit Mitte Dezember eingestellt. Der Bürgerbus wird mit ehrenamtlichen Fahrern betrieben, die sich zumeist im Ruhestand befinden.
Presseinfo vom 05.02.2021:
Verwaltungsspitzen beklagen fehlende Klarheit und Verlässlichkeit
Schreiben an Senioren nach kurzer Zeit inhaltlich überholt
Landkreis Oldenburg, 04. Februar 2021 ‑ Mit einem gemeinsamen Informationsschreiben hatten sich Kreisverwaltung und kreisangehörige Kommunen in den vergangenen Tagen per Brief an alle Kreiseinwohner ab 80 Jahre gewandt, um sie über das Vorgehen bei der Corona‑Schutzimpfung zu informieren und im Bedarfsfall Hilfestellungen anzubieten. Dieses Hilfsangebot war von Landrat Carsten Harings sowie der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Landkreis Oldenburg in detaillierten Absprachen erarbeitet worden. Aktuell muss jedoch leider festgestellt werden, dass Teile der übermittelten Informationen schon nach kurzer Zeit nicht mehr stimmen.
Diese schnelle Änderung der Realitäten stößt bei Landrat Harings sowie der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern auf völliges Unverständnis. Gemeinsam beklagen sie die fehlende Klarheit und Verlässlichkeit von Informationen in der Impfkampagne. "Es ärgert uns maßlos, dass wir uns zur Verfügung gestellte Informationen in gutem Glauben an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises weitergeben und diese Informationen nach kurzer Zeit obsolet sind. Das bringt uns alle nicht weiter und führt allerorts verständlicherweise zu großer Unzufriedenheit", findet Harings deutliche Worte.
Für die Verwaltungsspitzen aus dem Landkreis fing das Malheur mit einer fehlenden Klarheit bei der Information der über 80‑jährigen an. Nachdem das Infoschreiben des Landes nicht alle Bürger*Innen erreicht hatte, ‑ und auch nicht erreichen konnte ‑ kamen Kreisverwaltung und Mitgliedsgemeinden des Landkreises Oldenburg mit einem gemeinsam abgestimmten Schreiben einer Aufforderung des Landes Niedersachsen nach. Sie informierten in der vergangenen Woche mittels der in den Meldeämtern ohnehin vorliegenden, aktuellen Adressen die Senioren über die Vergabe von Impfterminen via Impfhotline und Onlineportal des Landes Niedersachsen. Ein vom Land angekündigtes Musterschreiben kam nicht zustande und so erstellte der Niedersächsische Städte‑ und Gemeindebund nach Vorgaben des Landes ein Schreiben.
Leider stellte sich nun heraus, dass es sich bei der ‑ zum Zeitpunkt der Absendung der Schreiben auch über das Onlineportal des Landes verbreiteten - Information, dass auch der gesamte Jahrgang 1941 impfberechtigt sei, nur um eine zunächst angedachte Regelung handelte. Diese wurde offenbar nachträglich geändert. Damit sind alle Personen, die noch nicht 80 Jahre alt sind, (nun) nicht (mehr) impfberechtigt. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat inzwischen klargestellt, dass für die Vergabe von Impfterminen das exakte Geburtsdatum entscheidend ist.
Ebenfalls wurde nachträglich die freie Wahl des Impfzentrums erst einmal wieder gestrichen. Wie mit einer möglichen Wahlfreiheit umgegangen werden kann, soll in den kommenden Tagen auf Länderebene entschieden werden. Außerdem soll ab Freitag, 05. Februar 2021, die Möglichkeit eröffnet werden, sich per Onlineverfahren auf eine Warteliste setzen zu lassen. Schließlich noch nicht vollends geklärt ist eine Fahrtkostenerstattung zum Impfzentrum. Hier ist es ratsam, sich aus gesundheitlichen Gründen vom Hausarzt eine Transportbescheinigung ausstellen zu lassen, um die Fahrt anzutreten.
Nach all den Unwägbarkeiten und den schnellen Änderungen von Strategien oder Vorgaben haben sich Landrat und die Bürgermeisterrunde der kreisangehörigen Kommunen dazu entschlossen, zunächst keinen neuen Infobrief an Impfberechtigte zu senden, da es nur unnötig für Ärger, Verwirrung und Verdruss sorgt. Sobald neue Informationen vorliegen, werden diese über die Presse wie auch Onlineseiten kommuniziert.
Statement der nds. Staatskanzlei vom 28.01.2021:
„Wir bedauern, dass aufgrund der großen Nachfrage nach Impfterminen und der äußerst geringen verfügbaren Impfstoff-Menge über das Impfportal derzeit keine Termine mehr buchbar sind. Im Laufe des Tages sollen jedoch noch weitere Terminoptionen eingestellt werden.
Sie können sich, wenn Sie 80 Jahre und älter sind, alternativ unter der Hotline (0800 9988665) auf die Warteliste setzen lassen.
Auch die Hotline ist einem immensen Ansturm ausgesetzt. Es wurden allein in einer Stunde mehr als 700.000 Anrufversuche registriert. Aufgrund dieser Überlastung ist es dazu gekommen, dass bei Anrufen die Ansage ertönte, die Nummer sei nicht vergeben. Dies war ein technischer Fehler, auf den der vom Land beauftragte Dienstleister keinen direkten Einfluss hatte. Mittlerweile ist dieser Fehler behoben.
Die Nummer ist korrekt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen so viele Anrufe entgegen wie möglich.
Wir bitten Sie herzlich um Geduld, bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.“
Darüber hinaus zu Ihrer Information: in der Spitze wurden online 650 Termine pro Minute vergeben. Bereits um 8.15 Uhr waren 95 Prozent – der aufgrund des Impfstoffmangels – vergleichsweise geringen Zahl der Termine vergeben. Innerhalb von eineinhalb Stunden sind fast sechs Millionen Zugriffe auf das Impfportal registriert worden. Bezüglich der SMS-Validierung waren bis 8.20 Uhr 25.000 SMS versendet, zwischenzeitlich gab es einen Rückstau (darum die lange Wartedauer auf die SMS) von 120.000 SMS. Die große Menge hat die technische Leistbarkeit gesprengt.
Aus aktuellem Anlass:
Heiger Scholz, Leiter des Corona-Krisenstabs in Niedersachsen, hat vor übertriebenen Erwartungen zum Start der Impf-Hotline gewarnt. Ab Donnerstag 8 Uhr sollen Terminvereinbarung an der Hotline und auf einer Internetseite möglich sein. Die Zahl der Termine dürfte sich aber zu Beginn in Grenzen halten. Der Impfstoff sei extrem begrenzt verfügbar, sagte Scholz am Dienstag. „Die Erwartung, sich gleich in der ersten oder zweiten Februarwoche impfen zu lassen, scheitert am Verhältnis von Impfstoff zu Impfberechtigten. Das ist nicht schön, aber wir kommen ins Impfen, man muss nur weiterhin Geduld haben“, erklärte Scholz.
Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten auch, dass man mit einer Überlastung der Hotline rechnen müsse. „Jeder muss sich bewusst machen, dass das so ist.“ Man könne keine Hotline aufbauen, die zu Beginn 200.000 Anrufe am Tag abarbeiten könne, um danach auf eine ein deutlich geringeres Maß heruntergefahren zu werden.
Quelle: Rundblick, Meldung vom 27.01.2021.
Landkreis und Kommunen informieren gemeinsam
Informationen zur Impfung gehen in Kürze raus
Landkreis Oldenburg, 22. Januar 2020 - Die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Kommunen wenden sich in den kommenden Tagen per Brief an alle Kreiseinwohner ab 80 Jahre, um sie über das Vorgehen bei der Corona-Schutzimpfung zu informieren und im Bedarfsfall Hilfestellungen anzubieten. Dieses Hilfsangebot haben Landrat Carsten Harings und die Bürgermeisterin und Bürgermeister im Landkreis Oldenburg in Absprachen erarbeitet. „Die Zusammenarbeit klappt auf dieser Ebene hervorragend“, lobt Landrat Carsten Harings, der auch nicht verhehlen will, dass sehr zum Leidwesen der hier beteiligten Akteure die Koordination der Aufklärungskampagne durch das Land verbesserungswürdig ist. Laut Harings muss das Ziel sein, insbesondere die ältere Bevölkerung als besonders gefährdete Personengruppe schnellstmöglich zu impfen. Und eine Impfung dürfe nicht daran scheitern, dass ein Impfwilliger seinen Impftermin nicht vereinbaren kann.
Die Vereinbarung eines Corona-Impftermins ist ausschließlich über die Kommunikationsplattformen des Landes Niedersachsen möglich. Hierfür ist die Hotline 0800 / 9988 665 eingerichtet worden. Eine Anmeldung soll nach bisherigen Informationen ab dem 28. Januar 2020 möglich sein. „Schon heute müssen wir voraussichtlich um Geduld bitten. Eine Impfung im laufenden Monat kann ausgeschlossen werden. Letztlich kann das Impfzentrum nur insoweit arbeiten, wie Impfstoff zur Verfügung steht“, so Harings der darauf hinweist, dass es genau da gerade stockt und das nicht im Einflussbereich des Landkreises liegt.
Etwas Geduld ist aber auch noch beim angekündigten Infoschreiben vonnöten. „Wir hätten das gern schon eher gemacht, warten aber auch an dieser Stelle noch auf Vorgaben vom Land“, sagt Harings.
Für den einen oder anderen älteren Menschen stellt die Terminvereinbarung über die modernen Medien womöglich eine Hürde dar. Hier kommen die Kommunen ins Spiel, die ihren Einwohnerinnen und Einwohnern im Bedarfsfall unbürokratisch zur Seite stehen. Darum erhalten alle Kreiseinwohner ab 80 Jahre in den kommenden Tagen Post von ihrer Bürgermeisterin oder ihrem Bürgermeister. Und sie sollten nicht zögern, im Bedarfsfall das in dem Brief beschrieben Hilfsangebot anzunehmen. Die Hilfe kann derweil von der Unterstützung bei der Online-Impfterminvereinbarung bis hin – im Falle einer eingeschränkten Mobilität – zur Organisation einer Fahrt zum Impfzentrum nach Wildeshausen reichen. Dieses kann individuell im Gespräch mit der Heimatverwaltung thematisiert werden.
Die Kreisverwaltung wird auch weiter umgehend informieren wenn es neue Informationen gibt, um die Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Laufenden zu halten. Spekulationen und dergleichen sind nicht zielführend.
Frage: Wann kann ich geimpft werden?
Antwort: Das ist abhängig davon in welche Priorisierungsgruppe Sie einzuordnen sind. Der Landkreis Oldenburg hält sich streng an die Corona-Impfverordnung der Bundesregierung. Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die geimpft werden wollen, werden auch geimpft. Zuerst werden allerdings die Menschen geimpft, die ein besonders hohes Risiko haben, an einer Coronainfektion zu erkranken. Dies entspricht dem Solidaritätsgedanken unserer Wertegemeinschaft. Die Corona-Impfverordnung ist auf dieser Seite in der Box "Dokumente" eingestellt.
F: Wo kann ich geimpft werden?
A: Sie können in den ersten Monaten der Impfkampagne nur im Impfzentrum des Landkreises Oldenburg geimpft werden. Generell ist es möglich, sich in einem anderen niedersächsischen Impfzentrum impfen zu lassen. Später soll es auch die Möglichkeit geben, sich bei seinem Hausarzt impfen zu lassen. Wann dies möglich sein wird, können wir zum jetzigen Moment noch nicht abschätzen.
F: Ich habe ein medizinisches Problem, eine medizinische Frage. An wen wende ich mich?
A: Medizinische Fragen zu den Impfungen klären Sie bitte mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab. Sollten Sie darüber hinaus Fragen direkt zur Impfung haben, können Sie diese VOR der Impfung mit einem der Impfärzte vor Ort besprechen. Sie können sich dann immer noch gegen eine Impfung entscheiden, wenn Sie diese nicht wollen.
F: Mein Angehöriger / ich selber bin nicht mobil und lebe zu Hause. Wie kann ich zum Impfzentrum gelangen, oder gibt es die Möglichkeit, dass jemand zu mir nach Hause kommt?
A: Mobile Teams die zu den einzelnen Patienten nach Hause kommen gibt es im Landkreis Oldenburg nicht. Versuchen Sie zunächst Familie oder Freunde zu aktivieren. Wenn Sie niemand fahren kann, fragen Sie nach Hilfsangeboten ihrer Heimatgemeinde oder Stadt.
F: Ich habe 21 Tage später keine Zeit für die zweite Impfung. Kann ich auch früher kommen?
A: Der Hersteller des Impfstoffes empfiehlt, exakt nach 21 Tagen die zweite Impfung zu erhalten. In begründeten Ausnahmefällen können Sie die zweite Impfung auch nach 22 oder 23 Tagen erhalten, jedoch keinesfalls vor dem 21 Tag nach der ersten Impfung. Wichtig ist zudem pünktlich zum angegebenen Termin zu erscheinen. Nicht viel früher, aber auf keinen Fall zu spät.
F: Kann ich Begleitpersonen zum Impftermin mitbringen?
A: Maximal darf eine Begleitperson mit zum Impfzentrum kommen. Im Impfzentrum stehen aber ausreichend geschulte Personen des Malteser Hilfsdienstes für die Betreuung der Impfwilligen bereit.
F: Ist der Wartebereich im Impfzentrum groß genug?
A: Die Sicherheitsabstände können jederzeit eingehalten werden. Ziel ist, die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Darum ist es auch wichtig nicht viel zu früh zum angegebenen Termin zu erscheinen. Im Wartebereich gibt es keine Getränke und auch keine Zeitschriften zum Zeitvertreib.
F: Ich bin in den vergangenen 14 Tagen bereits gegen einen andere Krankheit oder dergleichen geimpft worden. Kann ich mich trotzdem impfen lassen?
A: Nein, das können Sie nicht. Zwischen den Impfungen, egal welcher Art müssen mindestens 14 Tage liegen.
F: Ich bin schwanger, kann ich mich impfen lassen?
A: Nein, wenn Sie schwanger sind, dann sollten Sie sich nicht impfen lassen. Der Hersteller des Impfstoffes schließt dies zum jetzigen Zeitpunkt absolut aus.
F: Ich stille gerade mein Kind, kann ich mich impfen lassen?
A: Nein, Sie sollten auch während der Stillzeit keine Impfung erhalten.
F: Ich möchte gerne mein 11-jähriges Kind impfen lassen. Geht das?
A: Nein, der Impfstoff ist erst ab 16 Jahren zugelassen.
F: Ich bin aktuell positiv auf SARS Cov 2 getestet worden. Kann ich mich trotzdem impfen lassen? Ich bin nach der ersten Impfung positiv auf SARS Cov 2 getestet worden, erhalte ich die zweite Impfung?
A: Nein und nein. Wer positiv auf SARS Cov 2 getestet wurde, wird VORERST nicht geimpft. Eine spätere Impfung ist jedoch nicht ausgeschlossen. Allerdings sollen erst die Personen geimpft werden, die noch keinen Kontakt mit dem Virus hatten. Deswegen erhalten Sie auch keine zweite Impfung, wenn Sie zwischen den Impfungen positiv getestet werden.
F: Ich habe keinen Impfausweis, bekomme ich einen bei Ihnen?
A: Nein, Sie bekommen bei uns nur ein Ersatzformular, dass Ihnen Ihre Impfung bescheinigt.
F: Kann ich mir den Impfstoff aussuchen?
A: Nein das geht aktuell nicht, wird aber im Jahresverlauf gegebenfalls möglich sein.
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WICHTIG: Bei der Terminvereinbarung werden die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger erfasst. Dies erfolgt mit Hilfe einer strukturierten Abfrage der Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie ihres Berufs.
Folgt daraus, dass die Bürgerin oder der Bürger zu einer der Personengruppen gehört, die nach den Kriterien der entsprechenden Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorrangig gegen Covid-19 geimpft werden sollen, wird ein Termin in einem Impfzentrum vereinbart.
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Erst- und Zweitimpfung müssen in einem festgelegten zeitlichen Abstand erfolgen. Um dies sicherzustellen, wird bei der Terminvergabe zugleich der Termin für die Folgeimpfung vereinbart. Eine schriftliche Terminbestätigung erfolgt per E-Mail oder per Post. In dieser wird ein QR-Code mitgeschickt, der beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden muss.
Für einen effektiven Schutz ist es wichtig, beide Impftermine wahrzunehmen. Um ein Nichterscheinen zu vermeiden, werden die zu Impfenden vor ihrem zweiten Impftermin per E-Mail oder Post erinnert.