Coronavirus
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Medizinische Fragen von Betroffenen
Bürgertelefon Corona 04431 / 85-100 (Mo-Do 8.30 bis 16 Uhr und Fr 8.30 bis 12.30 Uhr)
E-Mail: corona@oldenburg-kreis.de
In Bezug auf Reiserückkehrer verweisen wir auf die Niedersächsische Quarantäneverordnung:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Ebenfalls relevant ist die Bundes-Verordnung: PDF öffnen
Hilfreich können folgende grafische Ansichten der Nds. Staatskanzlei sein:
Weitergehende Informationen sowie FAQ zum Thema Reisen finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter Reiserueckkehrer@oldenburg-kreis.de zur Verfügung.
Die Kreisverwaltung appelliert eindringlich daran sich an die mittlerweile gängige AHA-Regel zu halten.
Abstand halten, penibel auf Hygiene achten und da wo kein Abstand gewahrt werden kann eine Alltagsmaske tragen. Diese Maßnahmen helfen eine Verbreitung des Virus zu erschweren.
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein.
Was sollten Betroffene tun, die die Sorge haben, am Coronavirus erkrankt zu sein?
Personen, die Kontakt mit einer an dem Coronavirus erkrankten Person hatten und/oder Krankheitszeichen wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, sollten ihre Ärztin oder Arzt aufsuchen. Wichtig ist vorher anzurufen.
Kündigen Sie Ihren Praxis-/Krankenhaus-Besuch an und schildern Sie, dass Sie entsprechende Krankheitszeichen (z.B. Fieber) haben.
Links:
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Anfragen von Unternehmen und Betrieben zu wirtschaftlichen Fragen
Wirtschaftsförderung 04431 / 85-353
E-Mail: aschoff@wlo.de
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Anfragen bzgl. Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Jobcenter des Landkreises Oldenburg 04431 / 85-288, 04431 / 85-242, 04431 / 85- 382
Informationen und Antragstellung unter www.ifsg-online.de
Die Antragstellung erfolgt durch Arbeitgeber /Arbeitgeberinnen und selbständig Tätige.
Arbeitnehmer*innen wenden sich bitte an Ihren Arbeitgeber/ Ihre Arbeitgeberin.
Anfragen bzgl. Grundsicherung nach dem SGB II für Selbständige
Jobcenter des Landkreises Oldenburg
E-Mail: corona.jobcenter@oldenburg-kreis.de
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