Coronavirus
>> Hier können Sie sich eintragen: Helfer-Registrierung in der Corona-Krise <<
Alles zum Thema COVID 19-Impfung finden Sie hier: Seite öffnen
Medizinische Fragen zu Corona von Betroffenen
Bürgertelefon Corona 04431 / 85-100 (Mo-Do 8.30 bis 16 Uhr und Fr 8.30 bis 12.30 Uhr)
E-Mail: corona@oldenburg-kreis.de
Allgemeine Fragen von Unternehmen oder zu Corona-Regelungen
Bürgertelefon Allgemein 04431 / 85-101 (Mo-Do 8.30 bis 16 Uhr und Fr 8.30 bis 12.30 Uhr)
Aktuelles
Aktuelles Geschehen zu Corona-Infektionen
Landkreis Oldenburg, 14. April 2021 – Die Gesamtzahl der registrierten Infektionen beträgt aktuell 4.388 bestätigte Fälle (inklusive genesener und verstorbener Personen) einer COVID-19-Erkrankung, hervorgerufen durch das Virus Sars-CoV-2 (Stand: 14.04.2021, 12:00 Uhr). Von der Gesamtzahl 4.388 gelten aktuell 3.971 Personen wieder genesen. 108 Personen sind verstorben. Somit gibt es aktuell 309 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit im Kreisgebiet 724 Personen.
Als lokalisierte Infektionsgeschehen gilt weiter die Fleisch- und Schlachtbranche (108 Fälle), in der es tägliche Testungen gibt. Die übrigen 201 Fälle sind diffus in der Bevölkerung verteilt.
Kumulative 7-Tage-Inzidenz laut NLGA: 136,8 (130,6) auf 100.000 Einw. (Stand: 14.04.2021, 9:00 Uhr, in Klammer der Vortageswert).
|
Fälle gesamt |
Infiziert aktuell |
Genesen |
Quarantäne aktuell |
Todesfälle |
LK Oldenburg ges. |
4.388 (+41) |
309 (+5) |
3.971 (+36) |
724 (-45) |
108 (+-0) |
Dötlingen |
155 (+-0) |
20 (-1) |
133 (+1) |
|
2 (+-0) |
Ganderkesee |
779 (+4) |
35 (+2) |
711 (+2) |
|
33 (+-0) |
Großenkneten |
950 (+6) |
54 (-12) |
880 (+18) |
|
16 (+-0) |
Harpstedt |
256 (+8) |
14 (+5) |
232 (+3) |
|
10 (+-0) |
Hatten |
297 (+7) |
15 (+7) |
280 (+-0) |
|
2 (+-0) |
Hude |
353 (+3) |
12 (+3) |
334 (+-0) |
|
7 (+-0) |
Wardenburg |
348 (+-0) |
38 (-3) |
305 (+3) |
|
5 (+-0) |
Wildeshausen |
1.250 (+13) |
121 (+4) |
1.096 (+9) |
|
33 (+-0) |
In Klammern die Veränderung zum 13.04.2021.
Inzidenzen in den Kommunen: (Berechnung durch den Landkreis Oldenburg, Stand: 14.04.21, in Klammern der Vortageswert)
Dötlingen 286,94 (318,83)
Ganderkesee 70,15 (66,96)
Großenkneten 205,90 (199,66)
Harpstedt 121,52 (46,74)
Hatten 77,72 (56,52)
Hude 31,03 (18,62)
Wardenburg 136,32 (179,70)
Wildeshausen 308,01 (342,79)
Der Landkreis Oldenburg ist nach Verfügung vom 30.03.2021 weiterhin eine Hochinzidenzkommune. Hierfür ist die kumulative 7-Tage-Inzidenz für den gesamten Landkreis, veröffentlicht durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamtes, laut Verordnung maßgeblich. Das bedeutet, dass Lockerungen oder Verschärfungen für den gesamten Landkreis gelten. Dies betrifft unter anderem Kontaktbeschränkungen, den Handel oder auch Schulen und Kita’s. Hierfür sind die kommunalen Inzidenzen nicht anzuwenden. Diese wurden herangezogen, um die ebenfalls laut niedersächsischer Verordnung zwingend durchzuführenden Ausgangsbeschränkungen punktuell setzen zu können.
Wo kann ich mich testen lassen?
Der wöchentlich jedem Bürger zustehende Test ist kostenlos zu festen Zeiten an bestimmten Tagen in den Kommunen möglich.
Übersicht Teststationen: PDF öffnen
Die Johanniter-Unfall-Hilfe informiert, dass in der Gemeinde Großenkneten nur im TSV-Vereinsheim in Großenkneten getestet wird, nicht in der Rettungswache in Ahlhorn.
Das DRK wie auch die Johanniter Unfallhilfe bitten darum, vor dem gewünschten Test einen Online-Termin zu buchen.
Zu finden sind die Portale hier:
DRK: https://schnelltest-lko.de/
JUH: www.johanniter.de/schnelltest-nb
Malteser: www.malteser.covidservicepoint.de
Neben der Testung in einer Station im Landkreis, stehen in Niedersachsen 1.077 Arztpraxen für die kostenlosen Tests für Jedermann bereit. Die komplette Liste ist über die Internetseite „Arztauskunft Niedersachsen“ abrufbar. Da nicht alle Ärzte ihre Zustimmung für die Aufnahme auf die Liste gegeben haben, ist es ratsam zunächst auch den Hausarzt nach einer Testmöglichkeit zu fragen.
Teilnehmende Ärzte u. Apotheken im Landkreis: PDF öffnen
Die Hilfsorganisationen machen noch einmal eindringlich darauf aufmerksam, nicht mit Krankheitssymptomen in die Teststationen zu fahren. Mit Symptomatik ist ein Arzt aufzusuchen. Ebenfalls können keine Personen getestet werden, die sich noch in Quarantäne befinden. Auch ein „Frei-Testen“ mit vorzeitiger Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
Was ist bei einem positiven Schnelltestergebnis?
Aufgrund der geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises Oldenburg vom 30.03.2021 haben Sie sich ab Bekanntwerden des positiven Ergebnisses für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Isolation zu begeben. Das heißt, Sie müssen zu Hause bleiben! Nur für den anstehenden PCR-Test dürfen Sie noch einmal auf direktem Weg das Haus verlassen. Sie dürfen auch keinen Besuch empfangen und ihre Haushaltsangehörigen sollten ihre persönlichen Kontakte reduzieren.
In Bezug auf Reiserückkehrer verweisen wir auf die Niedersächsische Quarantäneverordnung:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Ebenfalls relevant ist die Bundes-Verordnung: PDF öffnen
Hilfreich können folgende grafische Ansichten der Nds. Staatskanzlei sein:
Weitergehende Informationen sowie FAQ zum Thema Reisen finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter Reiserueckkehrer@oldenburg-kreis.de zur Verfügung.
Die Kreisverwaltung appelliert eindringlich daran sich an die mittlerweile gängige AHA-Regel zu halten.
Abstand halten, penibel auf Hygiene achten und da wo kein Abstand gewahrt werden kann eine Alltagsmaske tragen. Diese Maßnahmen helfen eine Verbreitung des Virus zu erschweren.
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein.
Was sollten Betroffene tun, die die Sorge haben, am Coronavirus erkrankt zu sein?
Personen, die Kontakt mit einer an dem Coronavirus erkrankten Person hatten und/oder Krankheitszeichen wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, sollten ihre Ärztin oder Arzt aufsuchen. Wichtig ist vorher anzurufen.
Kündigen Sie Ihren Praxis-/Krankenhaus-Besuch an und schildern Sie, dass Sie entsprechende Krankheitszeichen (z.B. Fieber) haben.
Links:
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Anfragen von Unternehmen und Betrieben zu wirtschaftlichen Fragen
Wirtschaftsförderung 04431 / 85-353
E-Mail: aschoff@wlo.de
→ Weiter zur Startseite der WLO
Anfragen bzgl. Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Jobcenter des Landkreises Oldenburg 04431 / 85-288, 04431 / 85-242, 04431 / 85- 382
Informationen und Antragstellung unter www.ifsg-online.de
Die Antragstellung erfolgt durch Arbeitgeber /Arbeitgeberinnen und selbständig Tätige.
Arbeitnehmer*innen wenden sich bitte an Ihren Arbeitgeber/ Ihre Arbeitgeberin.
Anfragen bzgl. Grundsicherung nach dem SGB II für Selbständige
Jobcenter des Landkreises Oldenburg
E-Mail: corona.jobcenter@oldenburg-kreis.de
→ Weiter zur Seite des Jobcenters