Belehrungen / Gesundheitszeugnisse
Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Sollten Sie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43 benötigen, können Einzelpersonen diese ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten im Gesundheitsamt erhalten:
Montag - Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:00 Uhr
Hinweis:
Belehrungen werden nur durchgeführt, wenn sich der Wohnsitz oder der Ort der Tätigkeit (Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig) im Landkreis Oldenburg befindet.