1. Erneute Erweiterung des Kreishauses II
a) Die Kreishauserweiterung wird entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt. Hierfür werden die ermittelten Mehrkosten i.H.v. 176.000 € sowie die Mehrkosten für eine aufstockfähige Ausführung der Erweiterung am Gesundheitsamt i.H.v. 35.000 € zusätzlich über die Veränderungsliste für 2021 bereit gestellt.
Für die Umsetzung der Außenanlagenplanung wird in der mittel-fristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2022 ein vorläufiger Ansatz i.H.v. 200.000 € sowie für das Haushaltsjahr 2021 eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe aufgenommen.
b) Modernisierung der Verwaltung. Umsetzung der papierlosen Arbeit im Kreishaus. Digitalisierung aller Vorgänge, die bisher in Ordnern abgelegt sind. Bildung einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern sowie Vertretern aus der Politik – unter Leitung des Landrates, um die Entwicklung neuer Arbeitsformen wie Telearbeit (Homeoffice) etc. voranzutreiben.
c) Für die Dachgestaltung im Zuge des Erweiterungsbaus des Kreishauses werden drei Photovoltaikanlagen berücksichtigt. Dafür wird ein Betrag i.H.v. 157.550 € im Haushalt 2021 eingestellt.“
2. Wirtschaftsförderung; Verlängerung Programm "SAVE 2020"
„Die Laufzeit des kreiseigenen Wirtschaftsförderungs-Programms “SAVE 2020“ mit den bis zum 31.12.2020 geltenden ergänzenden Regelungen für das Markterschließungsprogramm (MEP) und das Investitions-Zuschuss-Programm (InZuPro) wird als Grundlage der Wirtschaftsförderung im Landkreis Oldenburg bis zum 31.12.2021 verlängert.“
3. Antrag des DRK-Kreisverbandes Oldenburg-Land e.V. auf Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Wildeshausen für die Förderperiode 2021 bis 2028
„Der Landkreis Oldenburg fördert das Mehrgenerationenhaus Wildeshausen in der Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Oldenburg-Land e.V. im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €. Insofern wird die erforderliche Kofinanzierungszusage erteilt. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und dass der Bund sich mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 €, das Land Niedersachsen mit einer jährlichen Kofinanzierung in Höhe von 5.000,00 € und die Stadt Wildeshausen mit einem Betriebskostenzuschuss in mindestens gleicher Höhe wie der Landkreis Oldenburg beteiligen. Der DRK-Kreisverband Oldenburg-Land e.V. legt dem Landkreis Oldenburg jährlich einen aussagekräftigen Verwendungsnachweis samt Sachbericht über das DRK Mehrgenera-tionenhaus Wildeshausen vor.
Verbunden mit dieser Kofinanzierungszusage bekennt sich der Landkreis Oldenburg zum DRK Mehrgenerationenhaus Wildeshausen. Das DRK Mehrgenerationenhaus Wildeshausen ist Bestandteil der Aktivitäten des Landkreises Oldenburg zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen bezie-hungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels.“
4. Annahme und Vermittlung von Zuwendungen
- Der Annahme und Vermittlung der in der Übersicht aufgeführten Zuwendungen unter den lfd. Nr. 2 u. 3 wird zugestimmt.
- Der Annahme und Vermittlung der in der Übersicht aufgeführten Zuwendung unter der lfd. Nr. 3 wird zugestimmt.“
(Hinweis: Es handelt sich um folgende Zuwendungen:
ad 1.
Förderverein Schule Hude Vielstedter Strasse, Hude
Nr. 2: 154,45 € für Material Bücherei
Nr. 3: 283,60 € für therapeutische Hilfsmittel
ad 2.
LzO-Stiftung Wildeshauser Geest, Oldenburg
1.000 € für Taschentücheraktion 2020 der Gleichstellungsbeauftragten: „Mut zur Entfaltung - Gegen häusliche Gewalt“)