Straßenverkehrsamt schränkt Besucherverkehr ein

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass ab Montag, dem 08. Februar 2021 zumindest bis zum 15. März 2021 die Besucherkontakte in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle auf das unausweichliche Maß begrenzt werden. Sowohl die Führerscheinstelle als auch die Kfz-Zulassungsstelle bleiben weiterhin geöffnet und sind auch nach wie vor über die mittlerweile etablierte Terminvereinbarung zu erreichen.

Meldung vom 04.02.2021
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