In der Führerscheinstelle sind allerdings nur noch Terminvereinbarungen für die Personen möglich, die ihren fertigen Führerschein abholen wollen. Alle Anträge sollten per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Kreisverwaltung eingereicht werden. Alle Formulare diesbezüglich finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt: Ordnung und Verkehr - Führerscheinstelle.
Die Kfz-Zulassungsstelle bleibt weiterhin geöffnet und ist auch nach wie vor über die mittlerweile etablierte Terminvereinbarung zu erreichen. Die Besucher*innen sollen wie bisher zu dem gebuchten Termin beim Sondereingang des Straßenverkehrsamt vorsprechen und können ihre Unterlagen und ggf. Kennzeichenschilder dort abgeben. Anschließend werden die Unterlagen in den Räumen der Kfz-Zulassungsstelle abschließend bearbeitet.
Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Besucher*innen mittels eines Pagers über ein Funkrufsystem aufgefordert, ihre Unterlagen über ein Ausgabefenster in der Nähe des derzeit gesperrten Nebeneingangs des Kreishauses (auf der Seite der Kundenparkplätze) wieder abzuholen.
Durch diese Lösung soll vor allem die Gesundheit der Bürger*innen und auch die Kreis-Mitarbeiterschaft geschützt werden. Zudem erhofft sich die Kreisverwaltung einen reibungsloseren Ablauf im Vergleich zum ersten Lockdown im Frühjahr und ist dabei gleichzeitig darum bemüht, den Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung des Bundes Rechnung zu tragen. Aus diesem Grunde sollten alle Besucher*innen die Kreisverwaltung alleine aufsuchen und an warme Bekleidung denken, da sie nicht mehr in das Gebäude gelangen.
Sollte eine persönliche Vorsprache unumgänglich sein (z.B. bei der Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung beim Verlust von Dokumenten), wird der Zugang im Einzelfall für diesen Vorgang selbstverständlich ermöglicht.
Durch vermehrtes Home Office der Mitarbeiter*Innen ist auch die telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle als auch der Kfz-Zulassungsstelle eingeschränkt. Aus diesem Grunde bittet die Kreisverwaltung zu diesen beiden Bereichen Kontakt über E-Mail aufzunehmen (fuehrerschein@oldenburg-kreis.de und zulassung@oldenburg-kreis.de). Ein zeitnaher Rückruf wird seitens der Kreisverwaltung zugesichert.