Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der Übergangsregelung gemäß § 86 Abs. 7 NBauO weiterhin alle Anträge, Mitteilungen und Bauvorlagen in Schriftform zu übermitteln sind.
Alle Anträge, Mitteilungen und Bauvorlagen sind ab dem 01.01.2022 nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt bei der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Oldenburg - mindestens in dreifacher Ausfertigung - einzureichen.
Gemäß § 53 Abs. 3 NBauO müssen die Bauvorlagen für Bauanträge von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, die oder der bauvorlageberechtigt ist. Anträge und Bauvorlagen von nicht vorlageberechtigten Personen werden nicht mehr akzeptiert. Das Antragsformular ist von dem/der Bauherr*In zu unterzeichnen; alle Anträge und Bauvorlagen sind von dem/der Entwurfsverfasser*In zu unterzeichnen.