Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2022 geändert

Mit der Novellierung wurde gemäß § 3a NBauO die elektronische Übermittlung von Bauvorlagen und Anträgen an die Untere Bauaufsicht neu geregelt...

Meldung vom 30.12.2021
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