Die Allgemeinverfügung „Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 12.11.2020“ wird wie auch in den anderen geflügelintensiven Landkreisen am kommenden Donnerstag (20.05.21) mit Wirkung zum 21.05.2021 aufgehoben. Die Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe ist damit ab Freitag aufgehoben. Ab dem Stichtag dürfen die gefiederten Nutztiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wieder draußen gehalten werden.
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Landkreis Oldenburg hebt Stallpflicht auf
Landkreis Oldenburg hebt Stallpflicht auf
Der Landkreis Oldenburg hebt die Aufstallungsanordnung für Geflügel auf.
Meldung vom 20.05.2021
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