Das Masernschutzgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere Kinder besser vor Masern zu schützen!

Bei den Masern handelt es sich um eine sehr ansteckende Krankheit, die in manchen Fällen zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen kann.

Meldung vom 21.02.2020
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