Alle nicht absolut dringlichen Anliegen, sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Entsprechend sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung angewiesen. Es ist jedoch weiterhin möglich, postalisch, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um persönliche Anliegen zu erörtern.
Wenn ein persönlicher Kontakt zwingend notwendig ist, muss dies ab sofort vorher unbedingt telefonisch vereinbart werden. Dabei sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung angewiesen, mindestens zwei Meter Abstand zu halten.
Terminvereinbarungen mit den Bürgerinnen und Bürgern haben sich bewährt. Es ergeben sich keine Wartezeiten und auch keine Warteschlangen auf den Fluren. Wir halten daher während der Corona-Virus-Pandemie, also bis auf Weiteres, daran fest. Mit dieser Praxis wird dem Infektions- und Gesundheitsschutz sowohl der Belegschaft als auch der Besucherinnen und Besucher Rechnung getragen.
Der Zugang zum Kreishaus erfolgt ausschließlich über den Haupteingang.