z. B. eine Fläche im Naturschutzgebiet „Pestruper Moor“ über rd. 1.100 m² von Walter Rykena im September 2018, siehe Bild unten. Die Naturschutzstiftung möchte allen Eigentümern, oft sind dies Erbengemeinschaften, das Angebot machen, diese der Stiftung zu schenken.
Für die Eigentümer sind Flächen, beispielsweise in Naturschutzgebieten, meist nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Zudem fallen laufende Kosten an, z.B. der jährliche Beitrag an den Wasser- und Bodenverband.
Für die Grundstücksübertragung im Rahmen der Schenkung werden sämtliche Aufwendungen von der Stiftung übernommen. Über den Verkehrswert der Schenkung stellt die Naturschutzstiftung eine steuerlich wirksame Sachspendenbescheinigung aus.
Wer also Eigentümer von ökologisch wertvollen Flächen ist - ob im NSG „Pestruper Moor“ oder von anderen Flächen im Landkreis Oldenburg - und von der Schenkungsmöglichkeit Gebrauch machen möchte, ist aufgerufen, sich bei der Geschäftsstelle der Stiftung bei Torsten Kröger zu melden, Tel. 04431-85361.