Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung
- Asylsuchende (Aufenthaltsgestattung)
- Geduldete (Aufenthalt bis 18 Monate)
ist die Agentur für Arbeit (AfA).
Bereits vor der Entscheidung über ihren Asylantrag können sich Geflüchtete bei der Agentur für Arbeit melden und einen Beratungstermin erhalten.
Ansprechpartner für
- anerkannte Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis)
- Geduldete (Aufenthalt länger als 18 Monate)
ist das kommunale Jobcenter im Landkreis Oldenburg.
Das Jobcenter berät Flüchtlinge auf der gesetzlichen Grundlage der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II). Es ist somit zuständig für Geflüchtete, sofern sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen.