Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

zuklappenAnsprechpartner/in
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Telefax: 04431 85-200

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee VCard
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


 

Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Unterstützende Institutionen

Verbraucherzentrale Niedersachsen

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