Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz Zulassung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) VCard
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 6845-0
Telefax: 0228 6845-3444
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.ble.de
 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg VCard
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-560
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



KFZ-Zulassungsstelle

Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.


Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen
  • Gewähr für die notwendige Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
  • Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
  • Beschäftigung einer für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifiziererinnen und Klassifizierer und
  • Erfüllen der Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A
  • Die Vorlage einer Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

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