Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Anzeige

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg VCard
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-560
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



KFZ-Zulassungsstelle

Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


 
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim - Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) VCard
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 163-0
Telefax: 05121 163-999
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­wer­be­auf­sicht.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/wir_u­ber_un­s_ak­tu­el­les_­lo­kal/­ge­wer­be­auf­sichtsam­ter/­gaa_hil­des­heim/­staat­li­ches-ge­wer­be­auf­sichtsamt-hil­des­heim-52034.html
 

Allgemeine Informationen

Wer nicht gefährliche Abfälle befördern möchte, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Anzeige wird von der zuständigen Stelle bestätigt.

Die Anzeigepflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Anzeige.

Für den Transport gefährlicher Abfälle ist eine Beförderungserlaubnis notwendig.

Ein Unternehmen, das ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist und für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert ist benötigt keine Erlaubnis. An ihrer Stelle der zuständigen Stelle ebenfalls eine Anzeige vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG)).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbeanmeldung
  • für Entsorgungsfachbetriebe: gültiges Zertifikat
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Bei Nutzung des elektronischen Anmeldeverfahrens entfällt die Gebührenpflicht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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