Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung

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Gemeinde Dötlingen - Amt 6 VCard
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Telefon: 04432 950-132
E-Mail: Öffnungszeiten:

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


 
Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung VCard
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­mein­de­gan­der­ke­see.deÖffnungszeiten:

Bürgerbüro Ganderkesee:

Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee

Montag, Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr



Bürgerbüro Bookholzberg:

Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr



Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:

Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung


 

Allgemeine Informationen

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.

Solche Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind

  • Veränderungen der Gestalt,
  • Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels.

Nicht als Eingriff gilt die

  • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
  • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung und
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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