Bewohnerparkausweis Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Telefax: 04431 85-200

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (nur mit vorheriger Terminvereinbarung):
Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle
Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe.
 
Termine sind während der folgenden Zeiten möglich:
 
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr
 
Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch Sonnabends in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen unter:
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung VCard
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­mein­de­gan­der­ke­see.deÖffnungszeiten:

Bürgerbüro Ganderkesee:

Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee

Montag, Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr



Bürgerbüro Bookholzberg:

Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr



Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:

Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung


 

Allgemeine Informationen

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

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