Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Bewohnerparkausweis Erteilung
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt | |
Kreishaus Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 | https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
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Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (nur mit vorheriger Terminvereinbarung): Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe. Termine sind während der folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch Sonnabends in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten |
Externe Ansprechpartner/in
Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung Mühlenstraße 2 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-0 Telefax: 04222 44-120 E-Mail: rathaus@ganderkesee.deHomepage: https://www.gemeindeganderkesee.deÖffnungszeiten: Bürgerbüro Ganderkesee: |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.