Bestrahlungsanlagen: Zulassung


Allgemeine Informationen

Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne der Lebensmittelbestrahlungsverordnung müssen zugelassen werden.

Voraussetzungen:

  • Die Bestrahlungsanlage muss den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen.
  • Für die Anlage muss eine verantwortliche Person bestimmt werden.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:12,00 EUR - 2.060,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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